Wichtig: Da solch ein Fall buchhalterischen Aufwand generiert, berechnen wir hierfür 6 Euro Rücklastschriftgebühren (siehe AGB).
Als Schuldner ist es jetzt Ihre Aufgabe uns das Geld so schnell wie möglich zukommen zu lassen. Nach einer Rücklastschrift ist es in unserem System nicht möglich eine erneute Abbuchung von Ihrem Konto zu starten.
Sie loggen sich also in Ihren Account bei uns ein und gehen auf den Punkt 'Rechnungen'. Dort finden Sie den offenen Betrag, welchen Sie mit 6 Euro Rücklastschriftgebühren addieren, sollte dieser noch unter den vorgemerkten Posten stehen.
Unsere Kontodaten lauten wie folgt:
Bankverbindung: Commerzbank AG Hannover Kontonummer: 245657200 Bankleitzahl: 25040066
IBAN: DE47250400660245657200 BIC/SWIFT: COBADEFFXXX
Verwendungszweck: Ihre Kundennummer bei uns (Bsp.: KDN 367)
PS: Sie erhalten automatisch für die 6 Euro Rücklastschriftgebühren eine extra Rechnung, so haben Sie buchhalterisch keine Probleme.
Sehr geehrte Kundin, Sehr geehrter Kunde,
wir danken Ihnen für Ihre Anfrage zu unseren Rücklastschriftgebühren, zu denen ich gerne Stellung nehme:
In Ihrem Vertrag mit uns haben Sie sich dafür entschieden, Ihre Domains mittels Lastschrift zu bezahlen. Dieser Weg bedeutet für Sie, dass Sie sich nicht um die pünktliche Bezahlung Ihrer Rechnungen kümmern müssen, wir buchen fällige Rechnungen stets zum vereinbarten Termin von Ihrem Konto ab. Durch die so entstehende pünktliche Rechnungszahlung ist es uns möglich, Kosten zu reduzieren. Zudem wird der Verwaltungsaufwand minimiert, da wir Lastschriften automatisch durchführen und so keine Personalkapazitäten binden müssen. Das eingesparte Geld investieren wir vollständig in unseren Support und Zusatzleistungen, die Sie kostenfrei erhalten.
Durch eine Rücklastschrift entstehen eine Reihe an Kosten (Bankgebühren: Eigene Bank 3 Euro, Fremdbank 3 Euro; Zinsschaden da wir Ihre Domains bereits bei Rechnungsstellung an die NICs / Lieferanten bezahlt haben und natürlich Personalaufwand für Erinnerungen, Telefonate, Mahnungen und schlimmstenfalls Inkasso).
Wurde die Rechnung richtig gestellt und liegt der Fehler, der zur Rücklastschrift führte, bei Ihnen (egal ob mangels Deckung oder sogar wegen Widerspruchs), dann berechnen wir die entstehenden Kosten zum Schutz aller Kunden an den Verursacher weiter. Denn es wäre doch unfair, wenn wir die entstehenden Kosten (wir reden hier von mehrstelligen Rücklastschriftzahlen pro Monat) auf alle Kunden umlegen würden. Wir haben / hatten Kunden, bei denen jede zweite Lastschrift von der Bank nicht eingelöst wurde. Würden wir diese Kosten auf alle Kunden umlegen, müsste zwangsweise jede Domain teurer werden - und das, obwohl Sie bei der Rücklastschrift eines anderen Kunden überhaupt keine Schuld trifft. Aus diesem Grund berechnen wir die Gebühren stets an den Verursacher weiter. Wenn dies in ihrem Fall nun geschehen ist, bitte ich Sie die Gebühren und offenen Rechnungsbeträge zeitnah per Überweisung auszugleichen. Mein Tipp: Unsere Rechnungen werden immer Montags gestellt. Sie selbst kennen Ihren Domainbestand, wissen also, wann sich eine Domain verlängert oder wann Sie sie bestellen. Somit ist es für Sie einfach, für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos zu sorgen. Anstehende Rechnungsbeträge der nächsten Rechnung sehen Sie ab Fälligkeit bereits im Kundenmenü unter dem Punkt "Rechnungen". Die Buchung wird Ihrem Konto i.d.R. einem Tag nach Rechnungsstellung belastet.
Eine alternative Vorgehensweise wäre, Gebühren bereits eine Woche vor der Verlängerung zu berechnen. Löst die Bank eine Rücklastschrift nicht ein, würden die Domains statt zur Verlängerung in die Löschung gegeben. Diesen Weg gehen wir bewusst nicht, denn wird möchten, dass Ihre Domains bei uns stets sicher sind. Helfen auch Sie uns, sicher zu sein, dass fällige Gebühren vertragsgemäß und pünktlich gezahlt werden.
Sollten Sie einmal absehen können, dass Sie eine anstehende Verlängerung nicht sofort bezahlen können, haben Sie die Möglichkeit, sich mit unserem Support in Verbindung zu setzen und z.B. das Aussetzen der Rechnungen für einen (begrenzten) Zeitraum zu besprechen. Positive Bontität vorausgesetzt ist dies i.d.R. möglich. Wenn Sie sich allerdings nicht bei uns melden und Ihre Rücklastschrift nicht eingelöst wird, dann berechnen wir Ihnen pro Fall gem. des getroffenen Vertrages und unserer AGB eine Gebühr von 6€. Zudem sperren wir Ihren Account für weitere Lastschriften und fordern Sie automatisiert auf, die Zahlung zeitnah per Überweisung auszugleichen.
Über 90% unserer Kunden hatten noch nie eine Rücklastschrift. Von den restlichen 10% zahlen ca. 2% die fällige Rechnung wie selbstverständlich in genannten Fristen. Nur 5% der Kunden haben regelmäßiger Probleme mit Rücklastschriften. Ihnen empfehlen wir, sich mit ihrer Hausbank in Verbindung zu setzen und eine Lösung gegen Rücklastschriften (z.B. Disporahmen) auszuhandeln. Denn natürlich ist eine Rücklastschrift für Sie ärgerlich, für uns ist sie es noch viel mehr. Wir haben nicht 1 oder 2 Rücklastschriften im Monat sondern idR. Rücklastschriften im zwei bis dreistelligen Bereich - enstehende Mehrkosten können Sie sich so leicht ausrechnen.
In diesem Sinne hoffe ich, dass Sie unsere Gebühren nun nachvollziehen können und bitte Sie, künftig auf eine ausreichende Deckung Ihres Kontos zu achten, bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, mit freundlichen Grüßen